Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.
Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Leistung.