Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Nachzahlungen für mehrere Jahre		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die Summe der Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der so genannten Fünftelregelung in Betracht kommt.
Wichtig: Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2019 sind hier nicht einzutragen.
Tipp: Fordern Sie jetzt eine kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung an. Die Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wir haben Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben vorbereitet. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.