Geben Sie hier bitte den Tag an, an dem Sie das Wirtschaftsgut erworben haben bzw. zu dem das Haus oder die Wohnung fertiggestellt wurde.
Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens ist nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Ist die 1-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Sie sind steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
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