Geben Sie hier bitte den Tag an, an dem Sie die Immobilie erworben haben bzw. zu dem das Haus oder die Wohnung fertiggestellt wurde.
Sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf der Immobilie ist das Datum des notariellen Kauf- bzw. Verkaufsvertrags ausschlaggebend.
Veräußerungsgewinne für Häuser, Wohnungen, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf der Immobilie mehr als 10 Jahre vergangen sind.
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