Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Pflege- und Betreuungsleistungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie den Pflege-Pauschbetrag geltend machen wollen oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Jahr 2019 hatten.
Wer ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.
Für Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen oder/und als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.