Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Erfassen Sie hier die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers.
Der Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigt verschiedene Tätigkeiten im Ausland:
- Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung von Fabriken, Bauwerken, ortsgebundenen großen Maschinen oder ähnlichen Anlagen
- Einbau, Aufstellung oder Instandsetzung sonstiger Wirtschaftsgüter,
- Betrieb von Anlagen bis zur Übergabe an den Auftraggeber,
- Suchen und/oder Gewinnung von Bodenschätzen,
- Beratung (Consulting) ausländischer Auftraggeber oder Organisationen im Hinblick auf genannten Vorhaben
- Tätigkeiten im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe  zur technischen oder finanziellen Zusammenarbeit.
Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.