Geben Sie hier den Wirtschaftszweig des Arbeitgebers an.
Hier einige Beispiele:
Maschinenbau
Energieversorgung
Verarbeitendes Gewerbe
Sonstige Dienstleistungen
Erziehung
Unterricht
Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.
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