Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier den Wirtschaftszweig des Arbeitgebers an.
Hier einige Beispiele:
- Maschinenbau
- Energieversorgung
- Verarbeitendes Gewerbe
- Sonstige Dienstleistungen
- Erziehung
- Unterricht
Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.