Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
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  			                Wählen Sie aus, in welchem ausländischen Staat Sie eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben
Die Anlage N-AUS ist von unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen, die im Ausland eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben, die in Deutschland steuerfrei ist und hier nur in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird.
Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben.
Hier finden Sie eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.