Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zeile 8a ... darin enthaltene Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteile		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Erfassen Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile lt. Zeile 8a Ihrer Steuerbescheinigung.
Die ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 1.1.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt.
Die einzutragenden Beträge können Sie dem nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung entnehmen.
 
Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren.