Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zeile 14 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Erfassen Sie hier inländische Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen.
Das trifft z.B. auf Privatdarlehen zu, die Sie einem Dritten gewährt haben. Diese müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.
Haben Sie ein Privatdarlehen einer Ihnen nahestehenden Person gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht hier zu erklären. Von einer nahestehenden Person ist auszugehen, wenn zwischen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und der beherrschten Person kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.