Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zeile 20 Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.