Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Erfassen Sie hier ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug lt. Zeile 15 Ihrer Steuerbescheinigung.
Hierunter fallen z.B. Kapitalerträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot verwahrt werden) und Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reichen Sie für diese Erträge die entsprechende Erträgnisaufstellung Ihrer Bank ein.
Diese Erträge sind nicht der Abgeltungsteuer unterworfen und müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.
Wichtig: Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 15 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.