Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet haben.
"Andere Personen" sind beispielsweise:
- Kinder, für die Sie kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht
- eingetragene/r Lebenspartner/in
Wichtig: Haben Sie Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.