Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten.
Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem können Sie in diesem Bereich auch Angaben machen, wenn Sie
Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ) erhalten haben. Hier sind dann zusätzliche Angaben für die Anlage N-AUS einzutragen.
Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben.
nur die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen beantragen wollen.
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