Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Ich war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2019 		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Haben Sie das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. waren Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.
Sind Sie im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.
Im Fall eines Kirchenaustritts im vergangenen Jahr geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.
Aufgrund Ihrer Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.