Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Dazu zählen u.a.
- Einzelfahrscheine
- Wochenkarten
- Monats- und Zeitkarten
- Taxifahrten
Wichtig: Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen.
 
Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.