Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier steuerfreie Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit an, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr. 40 EStG 40% der Einkünfte.
Prüfen Sie genau, welcher Betrag der Teileinkünfte bescheinigt wurde. Es kann sein, dass Sie den steuerfreien Teil heraus- oder umrechnen müssen.