Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Spenden und Mitgliedsbeiträge		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
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In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an
- gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
- politische Parteien,
- unabhängige Wählervereinigungen,
- Stiftungen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.