Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier ein Häkchen.
In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an
gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
politische Parteien,
unabhängige Wählervereinigungen,
Stiftungen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.
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