Wählen Sie "ja" aus, wenn Hinterbliebenenbezüge ausgezahlt wurden und der Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragt werden soll.
Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden. Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträgers
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