Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
Schuldzinsen für Bauspardarlehen
Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen;
Erbbauzinsen
Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate.
Ein Damnum/Disagio ist seit 2007 zwingend sofort abzuziehen, wenn es marktüblich ist. Der darüber hinausgehende Betrag muss auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Darlehenslaufzeit verteilt werden.
Nach einem Urteil des BFH greift bei einem vereinbarten Disagio von mehr als 5 % die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung so nicht. Auch ein höheres Disagio als 5 % kann noch "marktüblich" sein. Somit ist ein marktübliches Disagio, das für einen Kredit mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren zu zahlen ist, nicht auf die Laufzeit zu verteilen, sondern kann im Jahr der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden. Ein Disagio von 10 % bei 10-jähriger Kreditlaufzeit kann durchaus "marktüblich" und somit in voller Höhe absetzbar sein (BFH-Urteil vom 8.3.2016, IX R 38/14).
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