Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Wohnfläche		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie an, wie groß die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen ist.
Auf der Grundlage Ihrer Angabe ermittelt das Finanzamt, wie hoch die Quadratmetermiete ist und ob eine verbilligte Vermietung vorliegt.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind Zubehörräume, z.B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen, nicht zu berücksichtigen.
Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten sind zur Hälfte anzusetzen.