Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			... kurzfristig vermietet ?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie an, ob die Wohnung kurzfristig, z. B. über Internet-Plattformen wie Airbnb,  Wimdu oder  9flats.comAirbnb,  Wimdu oder  9flats.comAirbnb, Wimdu oder 9flats.com, vermietet wurde. 
 
Wichtig: Auch wer die Räume seiner selbstgenutzten Wohnung oder seines selbstgenutzten Hauses an fremde Personen vermietet, erzielt daraus regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG (BFH-Urteil vom 4.3.2008, Az. IX R 11/07)