Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Einheitswert-Aktenzeichen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie auch das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.
Eine Eintragung kann nur dann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.
Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.