Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Ausbildungsfreibetrag für sich beanspruchen wollen.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Ausbildungsfreibetrag (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags einigen.
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