Geben Sie hier an, in welchem Zeitraum Ihnen Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Jahr 2019 entstanden sind.
Das Finanzamt berücksichtigt nur Kinderbetreuungskosten für Zeiträume, in denen die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen vorgelegen haben.
Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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