Geben Sie hier alle Aufwendungen für eine Privatschule an. Auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen können berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.
Die wichtigsten Aufwendungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können, entnehmen Sie der Auswahlliste. Darunter fallen:
Jährliches Schulgeld
Zahlungen an einen Förderverein zur Deckung der Schulkosten
Kosten für Klassenfahrten, wenn diese von der Schule getragen werden
Kosten für Exkursionen, wenn diese von der Schule getragen werden
Anteilige Kosten für die Miete der Unterrichtsräume und des Schulgeländes
Anteilige Kosten für das Personal (Lehrergehälter, Lehrerfortbildung) der Schule
Anteilige Kosten für Instandhaltung, Versicherung bzw. Lehrmittel der Schule
Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.
Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.
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