Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig war.
Wenn Ihnen außerdem kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, können Sie ohne Zustimmung des anderen Elternteils den vollen Kinder- und Betreuungsfreibetrag beanspruchen. Der andere Elternteil erhält für dieses Kind keine Freibeträge.
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