Wählen Sie "ja" aus, wenn das Kind in 2019 Unterhaltszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten hat.
Wichtig: Eine Übertragung der Freibeträge scheidet für Zeiträume aus, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurden.
Durch die Unterhaltsvorschuss-Leistung soll der Lebensunterhalt des Kindes teilweise gesichert werden, wenn der familienferne Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht oder nicht im vollen Umfang in der Lage ist oder verstorben ist.
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