Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			verstorben am 		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2019 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur ein halber Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2019 gestorben, erhalten Sie den vollen Kinderfreibetrag.