Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Kindschaftsverhältnis		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person (Vater bzw. Mutter).
Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.