Hier wird die Summe der Einkünfte aus Beteiligungen ausgewiesen, die Sie auf den Folgeseiten erfasst haben.
Hinweis: Die Anlage KAP-BET müssen nur Anleger ausfüllen, die Kapitalerträge oder anrechenbare Steuern aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft haben.
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