Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Besoldung  und Amtsbezüge 2018		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Die Höhe der inländischen Besoldung und der Amtsbezüge ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Mitteilungen für 2018.
Gehören Sie zum Kreis der beurlaubten Beamten, geben Sie hier die während der Beurlaubungszeit bezogenen Einnahmen an (z. B. das Arbeitsentgelt aus einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung). Auch Einnahmen vergleichbarer Personengruppen, die beitragspflichtig wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde, sind hier einzutragen (z. B. bei Geistlichen, Kirchenbeamten, Lehrern / Erziehern an nicht öffentlichen Schulen).