Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund
- einer freiwilligen Versicherung,
- einer Höherversicherung oder
- einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern.
Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.
Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.