Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherung laut Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben können Sie bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.