Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2019 Versorgungsbezüge erhalten haben.
Haben Sie für das ganze Jahr 2019 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.
Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2019 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.
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