Wenn Sie im Jahr 2019 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag erhalten haben, setzen Sie hier ein Häkchen.
Darunter fallen insbesondere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersversorgung, soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt.
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