Wählen Sie das Fahrzeug aus, mit dem Sie die erste Hinfahrt zur Ihrer neuen Unterkunft am Beschäftigungsort anlässlich des Wohnungswechsels durchgeführt haben.
Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.
Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.
Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
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