Geben Sie an, in welchem Land sich Ihr Beschäftigungsort und die Zweitwohnung befinden.
Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden seit 2014 Aufwendungen bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt.
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die früheren Grundsätze unverändert weiter. Die Aufwendungen für einen doppelten Haushalt müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden und werden nur vom Fiskus anerkannt, wenn sie die ortsübliche Miete einer je nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht überschreiten.
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