Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Verpflegungsmehraufwendungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übersteigen die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.