Übersteigen die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.
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