Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Fahrtkosten		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übersteigen die Erstattungen des Arbeitgebers die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, können Sie hier entschieden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.