Tragen Sie hier die Summe der Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein.
Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2018 sind nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.
Wichtig: Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen.
Tipp: Fordern Sie jetzt eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung an: Die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt". Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wir haben Ihnen ein entsprechende Musterschreiben vorbereitet. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.
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