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Feldhilfe: (2018) Entgeltersatzleistungen 2017

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Entgeltersatzleistungen 2017

Haben Sie im Jahr 2017 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.