Feldhilfe: (2018) Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund einer freiwilligen Versicherung, einer Höherversicherung oder einer Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente oder einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern. Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben. Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.