pomoc w wypełnieniu pola:
(2017)
Czy chce się Pan/i ubiegać o więcej niż jeden zjazd do domu na tydzień?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche steuerlich geltend machen wollen.
In diesem Fall können Sie keine Werbungskosten (Kosten der Zweitwohnung, Verpflegungskosten, etc.) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Erfassen Sie die Fahrten unter "Fahrtkosten zur Arbeit".
Sie können diese Wahl für jede doppelte Haushaltsführung getrennt einmal jährlich treffen.