Feldhilfe: (2016) Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale Tragen Sie hier die tatsächlichen Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale ein. Folgende Betriebspauschale können Sie in Anspruch nehmen: Journalistische Haupttätigkeit: Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a. Schriftstellerische Haupttätigkeit; Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a. Wissenschaftliche Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a. Künstlerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a. Schriftstellerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a. Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a. Hebamme: 25% der Einnahmen, max. 1.535 Euro p.a. Tagesmutter: 300 Euro pro vollzeitbetreutem Kind p.M.