Wenn Sie Bezüge als Abgeordneter erhalten haben, können Sie diese hier eingeben. Hierzu gehören unter anderem
Entschädigungen
Amtszulagen
Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen
Übergangsgelder
Überbrückungsgelder und
Sterbegelder,
die Ihnen als Landtagsabgeordneter auf Grund der entsprechenden Gesetze der Länder, als Bundestagsabgeordneter auf Grund des Abgeordnetengesetzes oder als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes auf Grund des Europaabgeordnetengesetzes auf Grund der entsprechenden Gesetze der Länder gezahlt wurden.
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