Wählen Sie als Antragsgrund "Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung" aus, wenn das Kind im Jahr 2016 zu irgendeinem Zeitpunkt eine Schule oder eine Universität/Hochschule besucht oder eine Berufsausbildung absolviert hat.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.
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