Geben Sie hier Versicherungsbeiträge an, die Sie geleistet haben
an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
an landwirtschaftliche Alterskassen.
Für folgende Berufsgruppen existieren eigene berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen:
Ärzte
Apotheker
Architekten
Ingenieure
Mitglieder des Landtags
Notare
Psychologische Psychotherapeuten
Rechtsanwälte
Steuerberater
Tierärzte
Wirtschaftsprüfer
Zahnärzte
Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.
Bitte beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.
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