Feldhilfe: (2015) Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen Geben Sie hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Ihres Kindes ein. Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt. Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.